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BGH, 27.09.1956 - II ZR 67/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 10.01.1951 - II ZR 27/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.09.1956 - II ZR 67/55
Bei diesem Beweis handelt es sich nicht um einen Wahrscheinlichkeitsbeweis, der die Grundlage für eine gewisse tatsächlich widerlegbare Vermutung darstellt und demzufolge eine Umkehrung der Beweislast rechtfertigt, sondern es muß der festgestellte Sachverhalt derart sein, daß er unter Verwertung allgemeiner Erfahrungssätze, insbesondere der allgemeinen Lebenserfahrung, die Überzeugung des Richters in vollem Umfang begründet (so BGH NJW 51, 360). - RG, 03.06.1921 - III 470/20
Miete. Haftung für Erfüllungsgehilfen
Auszug aus BGH, 27.09.1956 - II ZR 67/55
Hierfür würde ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit genügen, daß er nach der Lebenserfahrung der Gewißheit gleichzuachten ist (RGZ 102, 231; BGH NJW 51, 70). - BGH, 22.03.1956 - II ZR 32/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.09.1956 - II ZR 67/55
Es muß sich um einen Tatbestand handeln, bei dem aus dem regelmäßigen und üblichen Verlauf der Dinge nach der Erfahrung des täglichen Lebens ohne weiteres auch auf den Hergang im einzelnen Fall geschlossen werden kann (vgl. BGH NJW 51, 70, 360, Urteil des erkennenden Senats vom 22. März 1956 - II ZR 32/55 - S 6; Fleck, Versicherungsrecht 56, 329).